CO²-Kosten nach dem CO2KostAufG (Kohlenstoffdioxid-Aufteilungs-Gesetz)
Nach der Einführung des CO2KostAufG, das 2023 in Kraft getreten ist, dürfen Vermieter die CO₂-Abgabe nicht mehr pauschal zu 100 % auf die Mieter umlegen. Stattdessen werden die Kosten über ein 10-Stufen-Modell der Bundesregierung aufgeteilt. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes ist, desto höher ist der Kostenanteil, den der Vermieter selbst tragen muss.
Wir sind als Heizöllieferant dazu verpflichtet, die genauen CO₂-Kosten, den CO₂-Ausstoß sowie den heizwertbezogenen Emissionsfaktor auf der Heizöl-Rechnung auszuweisen. Unser Rechnungsdrucker am Fahrzeug kann diese Angaben leider nicht drucken. Daher bieten wir einen nachträglichen Rechnungsversand mit allen nötigen und rechtlichen Daten und Ausweisungen an.
Sie können das Duplikat zu Ihrem Lieferschein/Rechnungsformular als PDF-Datei oder auch im ZUGFeRD-Format (für Betriebe und Unternehmen) per Email erhalten. Alternativ schicken wir Ihnen das Dokument auch gerne ausgedruckt per Post.
- Das vollständige CO2KostAufG (Kohlenstoffdioxid-Aufteilungs-Gesetz) aus dem Bundesgesetzblatt
- Ausstellung des Energieausweises zur Ermittlung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes / welchen Energieausweis brauche ich?
- Information zu den aktuellen Kosten der CO²-Steuer sowie CO²-Kosten-Rechner und 10-Stufen-Modell
- Kostenfreier Download zum Acrobat Reader®
Erläuterung zu den Angaben des CO2KostAufG auf unserer Rechnung:
Gerne erstellen wir Ihnen zu Ihrer Heizöllieferung ein Rechnungsduplikat mit allen Angaben gemäß CO2KostAufG:
