Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach §45 StVo
Diese Info ist für unsere Holz-Kunden, die keine Möglichkeit haben, Ihr Brennholz auf dem privaten Grundstück abladen zu lassen, wichtig!
Denn, wer Ware auf öffentlichen Wegen abgeladen bekommt, ist verpflichtet, dieses vorher anzumelden und ggf. die Verkehrsbehinderung von Geh-, Rad oder Fahrwegen durch eine temporale Absperrung zu sichern.
Wem der Aufwand zu groß ist, kann mit Anzeige und/oder Strafzahlung rechnen!
Alle Infos zur Satzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Schmitten unter
Gerne können Sie sich auch einfach den ANTRAG runterladen und diesen bei der Gemeinde einreichen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir die Beantragung der kurzzeitigen Sperrung öffentlicher Wege nicht übernehmen können und daher für etwaige Beanstandungen keine Gewähr übernehmen werden.