Alois Eid GmbH

 

Lieferung und Entladung auf öffentlichen Wegen

Eine Lieferung von Brennholz erfordert meistens ein bisschen Vorbereitung: Schuppen oder sonstige Lagerstelle muss gereinigt und vorbereitet, älteres Holz zur Seite geräumt und die Zufahrt freigemacht werden. Sollten Sie allerdings im Raum Schmitten nicht die Möglichkeit haben, das bestellte Holz direkt auf Ihr Grundstück geliefert zu bekommen, muss nun auch noch eine Regelung für das Abladen auf öffentlichen Wegen getroffen werden: 

Denn, wer Ware auf öffentlichen Wegen abgeladen bekommt, ist verpflichtet, dieses vorher anzumelden und ggf. die Verkehrsbehinderung von Geh-, Rad oder Fahrwegen durch eine temporale Absperrung zu sichern.

Wir können Ihnen für die Entladung auf öffentlichen Wegen folgende 2 Optionen anbieten:


Erklärung:

Kosten:

1. ANMDELUNG DER ENTLADUNG BEI DER GEMEINDE:

Ein ANTRAG auf kurzzeitige Straßensperrung muss ca. 2 Wochen vor der Lieferung angemeldet und bestätigt werden. Die amtliche Bestätigung muss vor Lieferung vorgelegt werden. Evtl. muss eine verkehrsordnungsgemäße Absperrung und Beschilderung erfolgen, die selbst getragen werden muss.

Kontakt: Ordnungsamt Gemeinde Schmitten, 06084/4628, ordnungsamt@schmitten.de

20,- € für Antrag

evtl. Kosten f. Absperrung und Beschilderung

2. DIREKTES ENTLADEN AUS DEM ANHÄNGER:

Wir lassen den Anhänger mit dem gelieferten Holz vor Ihrem Grundstück stehen und Sie entladen direkt vom Anhänger. Es wird kein Holz abgeschüttet. Die verfügbare "Entladungs-Zeit" ist abhängig von der Holzmenge, individuell zu vereinbaren und muss eingehalten werden. Nutzung auf eigene Gefahr und Kostenübernahme bei Beschädigungen.

Voraussetzung: Eine Parkmöglichkeit ist gegeben (kein Park-/Halteverbot)

Mietgebühr individuell je vereinbarter Zeitaufwand laut Angebot


! Bitte beachten !

Wer das gelieferte Brennholz NICHT auf das eigene Grundstück geliefert bekommen kann, sollte bitte folgende Vorgaben beachten:

  1. Es ist bei der Gemeinde ein Antrag auf kurzzeitige Straßensperrung anzumelden! (Vorlaufzeit: ca. 2 Wochen / Kosten: ca. 20,-€) oder ein Entladungs-Mietvertrag mit uns abzuschließen.
  2. Eine entsprechende Absicherung der Beeinträchtigung des öffentlichen Weges muss gewährleistet sein.
  3. Die genutzten öffentliche Wege sollten so schnell wie möglich wieder frei geräumt werden.
  4. Aufhebung der Sperrung der Geh-/Rad-/Fahrwege nach Beendigung der Verräumung.
  5. Nach der Verräumung ist der Weg wieder in Ordnung zu bringen, Reste zu beseitigen und Besenrein zu hinterlassen.

 




Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!