Alles rund um die Ölheizung
Was muss ich bei meinem Heizöltank beachten? Welche Regelungen sind wichtig und für mich verpflichtend? Wie lange darf ich meine alte Ölheizung noch betreiben und wann muss ich sie austauschen?
- Der Heizöl-Tank (pdf) - Heizöl hat gegenüber anderen Energielieferanten einige Vorteile
- Infos für Betreiber einer Ölheizung (pdf) - Was Sie als Betreiber eines Heizöltanks beachten müssen
- Betriebsvorschriften (pdf) - Was an meinem Heizöltank zu beachten ist! Infozettel zum Anbringen am Tank
- Heizöllagerung - Heizöl zählt als Gefahrgut und muss daher nicht nur bei der Beförderung und Lieferung entsprechend gesichert sein. Für die richtige Lagerung sind ebenfalls einige Punkte zu beachten.
- Inspektion und Wartung der Ölheizung - Damit die Heizung vor allem im Winter störungsfrei läuft, sollte sie regelmäßig gewartet werden.
- Tankreinigung und Tankreinigung (pdf) - Ob es ratsam ist, seinen Tank mal reinigen zu lassen, hängt z.B. von der Qualität und dem Alter des Heizöls ab. Außerdem spielen auch die Beschaffenheit und das Material des Tanks eine Rolle. Lassen Sie Ihre Heizung aber auf jeden Fall regelmäßig warten und sprechen Sie Ihren Heizungsmonteur darauf an.
- Austauschpflicht (pdf) - Ölheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen evtl. ausgetauscht werden.
- Heizöl-Heizung-Austauschpflicht - wann ist die Erneuerung Pflicht und welche Vorteile hat sie? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen und auf was Sie achten müssen
- Schornsteinfeger-Besuch - Wer heizt, bei dem meldet sich regelmäßig der Schornsteinfeger. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass Heizung und Abgaswege regelmäßig überprüft und die Abgaswege gegebenenfalls gereinigt werden müssen. Wie oft der Schornsteinfeger vorbeikommen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Um das Einhalten der richtigen Prüfzyklen brauchen sich Hausbesitzer nicht zu kümmern: Der Schornsteinfeger überwacht die Termine und kündigt sich rechtzeitig an, um einen Termin zu vereinbaren.
- CO²-Abgabe - Aufteilung der Anteile zwischen Mieter und Vermieter
- Wenn Sie Wohngebäude vermieten, haben Sie als Vermieter seit dem 01.01.2023 einen Teil der CO²-Abgaben, die seit Januar 2023 auf den Heizöl-Rechnungen ausgewiesen werden müssen, zu tragen. Wie hoch ist dieser Anteil ist und wie können Sie diesen errechnen? Ein Rechnungs-Duplikat mit ausgewiesener CO²-Betrags-Aufstellung reichen wir Ihnen gerne zur Heizöl-Rechnung nach. Geben Sie uns einfach kurz per Mail Bescheid. - Energieausweis: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis - Um die Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes bestimmen zu können, ist ein Energieausweis nötig. Dieser kann online erstellt werden und ist Grundlage für die Errechnung der CO²-Kostenaufteilung bei der Heizkostenabrechnung.